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Bei Müllfahrzeugen Abstand halten
Reißt ein Mitarbeiter der Müllabfuhr

die Fahrertür auf und beschädigt damit ein vorbeifahrendes Fahrzeug, muss der geschädigte Kraftfahrer einen Teil des Schadens selber zahlen. Ein Kraftfahrer, der an einem stehenden Müllfahrzeug links vorbeifahren will, muss damit rechnen, dass der Müllwerker, der auf der linken Seite des Müllfahrzeuges in Richtung Fahrerhaus geht, die Fahrertür zum Einsteigen öffnen wird. Das heißt, er muss einen entsprechenden Seitenabstand einhalten - 90 Zentimeter reichen dabei nicht aus. Kollidiert der links vorbeifahrende Kraftfahrer in einer solchen Situation mit der sorgfaltswidrig geöffneten Fahrertür, muss er beziehungsweise seine Versicherung ein Drittel des Schadens zahlen.
(jlp, 09.11.05) Kammergericht Berlin Aktenzeichen 12 U 71/04