Alkohol im Straßenverkehr
Seit dem 01.04.2001
wird das Fahren unter Alkoholeinfluss ab 0,5 Promille schärfer geahndet.Wer mit 0,5-1,09 Promille angehalten wird auch ohne Alkoholbedingte Ausfallerscheinungen (wie z.B. Reaktionseinschränkungen, Fahrfehler, Koordinationsprobleme), muss mit Punkten, Geldbuße und jetzt auch mit einem Fahrverbot rechnen. Die 0,8 Promille-Grenze entfällt somit.