Neu geregelt ab 01.02.2001:

kreisverkehr1Das Kreisverkehrs-Schild wird wieder eingeführt und bedeutet: Kein Blinken beim Einfahren in den Kreisverkehr, wenn es unter dem "Vorfahrt gewähren" Schild hängt, Vorfahrt und Haltverbot im Kreis. Die Mittelinsel oder innere Begrenzung darf nicht überfahren werden. (Ausnahme bei Fahrzeugen deren Abmessungen ein Befahren des Kreises sonst unmöglich machen)

Das Telefonieren mit dem Handy oder Autotelefon ist während der Fahrt nur noch erlaubt, wenn dabei kein Hörer festgehalten werden muss (also nur noch mit einer Freisprecheinrichtung).

Reißverschlussverfahren: Es besagt jetzt deutlicher, dass sich Fahrzeuge von einem blockierten oder endenden Fahrstreifen erst unmittelbar vor der Verengung auf den durchgehenden Fahrstreifen einordnen sollen und die anderen Fahrzeugführer dies im Wechsel ermöglichen müssen.

Ladung: Bei Fahrzeugen darf die Ladung jetzt in einer Höhe von mehr als 2,5 m nach vorn überstehen. Sie darf maximal 50 cm über das Fahrzeug bei Zügen maximal 50 cm über das ziehende Fahrzeug herausragen.