Das begleitete Fahren in der Klasse B, im Volksmund auch Führerschein mit 17 genannt.
Mindestalter: 17 Jahre
Ausbildungsbeginn: 6 Monate vor dem 17. Geburtstag
Vorraussetzungen:
Die Begleitperson:
- muss mindestens 30 Jahre alt sein,
- muss den Führerschein seit mindestens 5 Jahren ununterbrochen besitzen und
- darf nicht mehr als 3 Punkte in Flensburg besitzen.
- Außerdem muss der Beifahrer, ebenso wie der 17-jährige Fahrzeugführer die 0,0-Promille-Grenze einhalten.
Gültigkeit:
- nur in Deutschland gültig
- nach dem 18. Geburtstag darf ohne Begleiter gefahren werden (mit der Prüfbescheinigung max. 3 Monate)
- der Führerschein sollte dann mit der Post kommen