Klasse A1
Mindestalter: 16 Jahre
Krafträder (Leichtkrafträder mit einem Hubraum von nicht mehr als 125 ccm und einer Nennleistung von nicht mehr als 11 kW, bei denen das Leistung/Leergewicht-Verhältnis 0,1 kW/ kg nicht übersteigt. Beachte bei einer Leistung von 11Kw muss das Bike mindestens 110kg Leergewicht haben. Ist es leichter, muss die Maschine gedrosselt werden.
Die Geschwindigkeitsbeschränkung entfällt endlich!
Zusätzlich sind dreirädrige Kraftfahrzeuge (Trikes) bis 15 kW erlaubt.
Dauer der praktischen Prüfungsfahrt: 70 min.