BF 17
Das begleitete Fahren in der Klasse B, im Volksmund auch Führerschein mit 17 genannt.
Mindestalter: 17 Jahre
Ausbildungsbeginn: 6 Monate vor dem 17. Geburtstag
Vorraussetzungen:
Die Begleitperson:
- muss mindestens 30 Jahre alt sein,
- muss den Führerschein seit mindestens 5 Jahren ununterbrochen besitzen und
- darf nicht mehr als 3 Punkte in Flensburg besitzen.
- Außerdem muss der Beifahrer, ebenso wie der 17-jährige Fahrzeugführer die 0,0-Promille-Grenze einhalten.
Gültigkeit:
- nur in Deutschland gültig
- nach dem 18. Geburtstag darf ohne Begleiter gefahren werden (mit der Prüfbescheinigung max. 3 Monate)
- der Führerschein sollte dann mit der Post kommen
Klasse A2
Klasse A2 (ehemals A18, A beschränkt)
Mindestalter: 18 Jahre
Krafträder mit einer Motorleistung von maximal 35 kW (48 PS) und einem Verhältnis von Leistung/ Gewicht von maximal 0,2 kW/kg. Das Kraftrad muss mindestens 175 kg wiegen. Ist die Maschine leichter als 175kg muss die Leistung entsprechend gedrosselt werden. Die Klasse A2 ersetzt die bisherige Führerscheinklasse A (18, beschränkt).
Dauer der praktischen Prüfung: 70 min.
Bei Vorbesitz der Klasse A1 ist nach zwei Jahren eine vereinfachte Aufstiegsprüfung auf A2 möglich. Dauer der praktischen Prüfung: 60 min.
Klasse BE
Kraftfahrzeuge der Klasse B mit Anhängern mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 750 kg (ausgenommen die in Klasse B fallenden Fahrzeugkombinationen).
Wenn die Klasse B Fahrerlaubnis schon vorhanden ist entfällt die Theorie Ausbildung. Die praktische Ausbildung beinhaltet das Trennen und Verbinden des Zuges , die Grundfahraufgabe den Zug rückwärts nach links um die Kurve schieben (Wer rangieren kann ist klar im Vorteil) und die besonderen Ausbildungsfahrten (3x45' Überland, je 1x 45' Autobahn und Nachtfahrt).
Wenn die "Papierlage" stimmt ist noch die obligatorische Prüfungsfahrt fällig. Dauer: ca. 45 min.
Klasse A1
Klasse A1
Mindestalter: 16 Jahre
Krafträder (Leichtkrafträder mit einem Hubraum von nicht mehr als 125 ccm und einer Nennleistung von nicht mehr als 11 kW, bei denen das Leistung/Leergewicht-Verhältnis 0,1 kW/ kg nicht übersteigt. Beachte bei einer Leistung von 11Kw muss das Bike mindestens 110kg Leergewicht haben. Ist es leichter, muss die Maschine gedrosselt werden.
Die Geschwindigkeitsbeschränkung entfällt endlich!
Zusätzlich sind dreirädrige Kraftfahrzeuge (Trikes) bis 15 kW erlaubt.
Dauer der praktischen Prüfungsfahrt: 70 min.
Klasse AM
Klasse AM bieten wir nicht an
Mindestalter: 16 Jahre
Alle zwei- und dreirädrigen Kleinkrafträder sowie vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge von maximal 50 cm3 Hubraum und einer Motorleistung von maximal 4 kW bei Elektromotoren und einer mit der Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von maximal 45 km/h.
Dauer der praktischen Prüfung: 55min.